RAUCHMELDER RETTEN LEBEN
Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern.
Wir planen, installieren und warten Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen und Wohnhäusern. Unsere Fachkräfte sind zertifiziert gemäß DIN 14676
Wir installieren ausschließlich Rauchwarnmelder, verschiedener Hersteller, mit dem Q-Label. Diese zeichnen sich durch besondere Qualitätsmerkmale aus:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Höherer Resistenz gegen mechanische Einwirkungen
- Unempfindlichkeit gegen Alterungen
- Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
- Verbesserte Gehäusekonstruktion
- Höherer Korrosionsschutz
- Höhere Klimabeständigkeit
- Max. elektromagnetische Verträglichkeit
Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.
Auszüge aus den Regelungen der Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
- Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
- der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum).
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
- In Mietwohnungen sind die Eigentümer für die Betriebssicherheit der Melder verantwortlich. Das ist durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten. Eine Übertragung der Wartung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.
- Im selbst genutzten Wohnraum, der Eigentümer.