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DGUV-V3 Messungen & Prüfungen

DGUV-V3

Die DGUV-V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Darin ist geregelt, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.


Da es sich bei der DGUV-V3 Prüfung um ein Gesetz handelt, ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Prüfungen durchzuführen oder von Fachunternehmen durchführen zu lassen.

Er ist verpfichtet seinen Mitarbeiter:innen sichere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.


Unser geschultes Fachpersonal prüft, testet und dokumentiert Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Bei Bedarf können eventuell auftretende Fehler und Defekte von uns sofort fachgerecht behoben werden. 

Jedes Betriebsmittel und Anlageteil bekommt einen individuellen Barcode, wird in einer Datenbank eingepflegt und verwaltet.

Somit ist die Erstellung von rechtssicheren Prüfprotokollen gewährleistet.





DIN VDE 701 / 702

Eine grundlegende Norm ist die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702, welche vorschreibt, dass ortsveränderliche Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft und getestet werden müssen. 


Die Norm ist ein wichtiger Bestanteil des Arbeitsschutzes. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetriebSichV) sowie DGUV Vorschrift 1 und 3 sind vor Erstverwendung und während der gesamten Einsatzdauer von Arbeitsmitteln im gewerblichen wie öffentlichen Bereich auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen Maßnahmen verpflichtend vorzusehen und zu dokumentieren. Diese gewährleisten, dass den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprochen wird. Dadurch werden Menschenleben geschützt und wirtschaftliche Schäden vermindert. Bei einem Unfall oder Schaden ist nachzuweisen, dass den Pflichten entsprochen wurde. Andernfalls besteht ein hohes Haftungsrisiko.


Die Norm DIN VDE 0701-0702 wurde seit Februar 2021 getrennt und ist nun wie folgt aufgegliedert:


1. DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02

Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.


2. DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06

Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte.

IEC 60364-6 (DIN VDE 0100-600) und EN 50110-1 (DIN VDE 0105-100)

Erstprüfung  nach DIN VDE 0100-600 Teil 6: Prüfungen

und

Wiederholungsprüfung DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 "Wiederkehrende Prüfungen"





IEC 60364-6 (DIN VDE 0100-600) und EN 50110-1 (DIN VDE 0105-100)




DIN EN 62446 (VDE 0126-23) und DIN EN 61829 (VDE 0126-24)


Rauchwarnmelder

RAUCHMELDER RETTEN LEBEN


Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern.


Wir planen, installieren und warten Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen und Wohnhäusern. Unsere Fachkräfte sind zertifiziert gemäß DIN 14676


Wir installieren ausschließlich Rauchwarnmelder, verschiedener Hersteller, mit dem Q-Label. Diese zeichnen sich durch besondere Qualitätsmerkmale aus:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Höherer Resistenz gegen mechanische Einwirkungen
  • Unempfindlichkeit gegen Alterungen
  • Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
  • Verbesserte Gehäusekonstruktion
  • Höherer Korrosionsschutz
  • Höhere Klimabeständigkeit
  • Max. elektromagnetische Verträglichkeit

Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.


Auszüge aus den Regelungen der Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz


Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

  • Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum).

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?

  • In Mietwohnungen sind die Eigentümer für die Betriebssicherheit der Melder verantwortlich. Das ist durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten. Eine Übertragung der Wartung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.
  • Im selbst genutzten Wohnraum, der Eigentümer.


Beratungstermine

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Hier werden Sie in Kürze interessante Informationen zu unseren Leistungen und den Techniken finden.


Bei Interesse oder Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Aufmaßtermine

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Anschlussarbeiten

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Instandsetzungen

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